1 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
besaitete Tasteninstrumente nach Bauweisen, Konstruktionsmerkmalen und historischen Gesichtspunkten unterscheiden - b)
Zustand von Tasteninstrumenten beurteilen und dokumentieren - c)
Arbeitsaufträge prüfen und bearbeiten, Arbeitsschritte festlegen, Zeitbedarfe abschätzen - d)
Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen - e)
Skizzen und normgerechte Zeichnungen anfertigen und anwenden - f)
Werk- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel auswählen und bereitstellen sowie Materialbedarf ermitteln und Material disponieren - g)
Arbeitsplatz nach sicherheitsrelevanten und ergonomischen Gesichtspunkten einrichten; ergonomische Kriterien bei Bewegungsabläufen und Körperhaltung beachten - h)
Sachverhalte darstellen; Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, anwenden - i)
Informations- und Kommunikationstechniken anwenden - j)
auftragsbezogene Daten erstellen, aufbereiten und sichern; Datenschutz beachten
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- k)
Arbeiten im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Teamarbeit auswerten - l)
Liefertermine und -bedingungen beachten - m)
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und arbeitssicherheitstechnischer Gesichtspunkte festlegen und dokumentieren - n)
technische Entwicklungen feststellen und berücksichtigen
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2 | Be- und Verarbeiten von Holz und Metall sowie von sonstigen Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
Werkzeuge, Geräte und Maschinen hinsichtlich Funktion und Einsatz auswählen - b)
Werkzeuge und Geräte handhaben, pflegen und instand halten, insbesondere Werkzeuge schärfen - c)
Maschinen unter Beachtung von sicherheitsrelevanten und ergonomischen Aspekten einrichten, bedienen und pflegen
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| | - d)
Störungen und Fehler feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen - e)
Messtechniken und -werkzeuge auswählen, Messungen durchführen, Toleranzen berücksichtigen - f)
Hölzer, Metalle und sonstige Werkstoffe nach Arten und Eigenschaften unterscheiden und nach Verwendungszweck zuordnen; Artenschutzbestimmungen beachten - g)
Hölzer, Metalle und sonstige Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere nach akustischen, optischen und mechanischen Eigenschaften, auswählen, Holzfeuchte, -einschnitt und -fehler beachten - h)
Hölzer sowie sonstige Werk- und Hilfsstoffe lagern, Vorschriften und Lagerkriterien einhalten - i)
Hölzer, Metalle und sonstige Werkstoffe, insbesondere durch Zuschneiden, Sägen, Feilen, Hobeln, Stemmen und Biegen, manuell bearbeiten - j)
Werkstoffe, insbesondere durch Sägen und Bohren, maschinell bearbeiten - k)
Materialverbindungen nach Verwendungszweck auswählen - l)
Verbindungen zwischen gleichen und unterschiedlichen Materialien, insbesondere Holz-, Klebe- und Schraubverbindungen, herstellen; Gesundheits- und Umweltschutz- sowie Verarbeitungsvorschriften beachten - m)
Furniere unter Beachtung des Furnierbildes auswählen, fügen und zusammensetzen - n)
Furnierklebetechniken unterscheiden und auswählen, Furniere aufbringen - o)
furnierte Teile verputzen und für die Oberflächenbehandlung vorbereiten
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- p)
Spezialwerkzeuge und Schablonen herstellen
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3 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden - b)
Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen - c)
Wareneingangskontrollen sowie prozessorientierte Zwischen- und Endkontrollen durchführen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren - d)
zugelieferte und gefertigte Teile lagern, Lagerkriterien beachten
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- e)
Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen - f)
zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
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4 | Herstellen von akustischen Anlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
akustische Anlagen von Klavieren, Flügeln und Cembali, insbesondere nach Bauarten, unterscheiden - b)
Bauteile, insbesondere Rasten, Resonanzkörper, Bodenlager, Stimmstöcke, Resonanzböden mit Rippen, Stege, Plattenlager, Gussplatten und Anhangleisten, zuordnen - c)
Bauteile, insbesondere Rasten, Bodenlager, Resonanzböden mit Rippen, Stege, Plattenlager und Anhangleisten, planen und herstellen
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- d)
Bauteile nach Konstruktionsvorgaben, insbesondere unter Berücksichtigung von Resonanzbodenwölbung, Stegüberhöhung und Saitenlängen, planen, herstellen und zusammenfügen - e)
Saitenbezug anfertigen und Saiten aufziehen
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5 | Stimmen von Instrumenten (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
Stimmverfahren unterscheiden und auswählen - b)
Stimmwerkzeuge auswählen und unter ergonomischen Kriterien anwenden - c)
Temperatur legen, nach Oktaven stimmen und chorrein stimmen oder Temperatur legen, nach Oktaven stimmen und Register stimmen - d)
Instrumente, insbesondere nach Gehör, vorstimmen
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- e)
Instrumente, insbesondere nach Gehör, stimmen
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6 | Behandeln von Oberflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
Verfahren der Oberflächenbehandlung sowie Auftragstechniken unterscheiden und zuordnen - b)
Eigenschaften und Reaktionen von Oberflächenbehandlungsmitteln, insbesondere von Beizen, Bleichmitteln und Lacken, unterscheiden - c)
Maßnahmen des Gesundheitsschutzes anwenden - d)
Oberflächen, insbesondere durch Schleifen, Bleichen, Lackieren, Polieren, Färben und Patinieren, behandeln - e)
Maßnahmen zur Entsorgung von Gefahrstoffen ergreifen, Sicherheitsregeln beachten - f)
behandelte Oberflächen prüfen
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7 | Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
Gespräche mit internen oder externen Kunden führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen - b)
Kunden über betriebliches Leistungsspektrum informieren - c)
produktspezifische Informationen beschaffen, nutzen und auswerten
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- d)
Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen - e)
Kundenanforderungen ermitteln, auf Umsetzbarkeit prüfen und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen; Vorschläge zur Umsetzung von Kundenanforderungen entwickeln - f)
Präsentationsformen anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und anwenden - g)
Kundenkontakte auswerten - h)
Kundenbeanstandungen entgegennehmen, beurteilen und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreifen - i)
Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen
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