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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer und zur Klavier- und Cembalobauerin* (Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung - KlaCembAusbV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
 
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§  6Ziel und Zeitpunkt
§  7Inhalt
§  8Prüfungsbereiche
§  9Prüfungsbereich Herstellen von Bauteilen
§ 10Prüfungsbereich Teilbereiche stimmen
 
Abschnitt 3
Abschlussprüfung oder
Gesellenprüfung in der Fachrichtung Klavierbau
§ 11Ziel und Zeitpunkt
§ 12Inhalt
§ 13Prüfungsbereiche
§ 14Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
§ 15Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen
§ 16Prüfungsbereich Stimmen und Intonieren
§ 17Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
§ 18Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung
 
Abschnitt 4
Abschlussprüfung oder
Gesellenprüfung in der Fachrichtung Cembalobau
§ 20Ziel und Zeitpunkt
§ 21Inhalt
§ 22Prüfungsbereiche
§ 23Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
§ 24Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen
§ 25Prüfungsbereich Stimmen und Intonieren
§ 26Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
§ 27Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 28Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung
 
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
§ 29Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 30Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer und zur Klavier- und Cembalobauerin