zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Bergverordnung zum Schutz der Gesundheit gegen Klimaeinwirkungen (Klima-Bergverordnung - KlimaBergV)
§ 1
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für untertägige Betriebe mit Ausnahme der Hohlraumbauten.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular