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Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität (KliNeMFöG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

KliNeMFöG

Ausfertigungsdatum: 12.05.2026

Vollzitat:

"Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139, S. 36)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 19.05.2026 +++)

Das G wurde als Artikel 15 des G v. 12.5.2026 I Nr. 139 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 16 Abs. 3 Nr. 3 dieses G am 19.5.2026 in Kraft.
Förderungen im Rahmen des Programms zur Förderung klimaneutraler Mobilität für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen betreffend den Kauf und das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs können abweichend von § 9 Absatz 3 des Haushaltsgesetzes 2026 vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 343) unter Kapitel 6092 Titel 89318 des dazugehörigen Haushaltsplans auch mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 gewährt werden, wenn
1.
die Förderung erst nach dem Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrages beantragt wurde und
2.
die erstmalige Zulassung ab dem 1. Januar 2026 erfolgte.