Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechnik,
- 6.
Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 7.
Qualitätssichernde Maßnahmen,
- 8.
Umsetzen von Hygienevorschriften,
- 9.
Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten,
- 10.
Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien,
- 11.
Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen,
- 12.
Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen,
- 13.
Herstellen von Füllungen und Cremes,
- 14.
Überziehen von Konditoreierzeugnissen,
- 15.
Herstellen von Salz-, Käse- und Partygebäck,
- 16.
Kundenberatung und Verkauf,
- 17.
Gestalten von Torten und Konditoreierzeugnissen,
- 18.
Herstellen von Spezial- und Dauergebäck,
- 19.
Herstellen von Marzipan-, Schokoladen- und Nougaterzeugnissen,
- 20.
Entwerfen und Herstellen von Zuckererzeugnissen,
- 21.
Herstellen von Pralinen,
- 22.
Herstellen von Speiseeis und Speiseeiserzeugnissen,
- 23.
Herstellen von Süßspeisen,
- 24.
Herstellen von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe.