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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über Konfitüren und einige ähnliche Erzeugnisse (Konfitürenverordnung - KonfV)
§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
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