zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1970
§ 1
Bund und Länder bilden im Haushaltsjahr 1970 Konjunkturausgleichsrücklagen.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular