Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 31
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach dem Tag seiner Verkündung in Kraft mit Ausnahme des § 8
und des § 28 Abs. 1 Nr. 3,
die am 1. Januar 1975 in Kraft treten.
Fußnote
§ 31 Kursivdruck: Aufhebungsvorschrift
zum Seitenanfang
Datenschutz