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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV)
§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber.