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Verordnung über kosmetische Mittel
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§ 1 Allgemein verbotene Stoffe
§ 2 Eingeschränkt zugelassene Stoffe
§ 3 Farbstoffe
§ 3a Konservierungsstoffe
§ 3b Ultraviolett-Filter (UV-Filter)
§ 3c Im Tierversuch geprüfte kosmetische Mittel
§ 4 Angaben zum Schutz der Gesundheit
§ 5 Kennzeichnung
§ 5a Kennzeichnung der Bestandteile
§ 5b Bereithaltung von und Zugang zu Unterlagen
§ 5c Gute Herstellungspraxis und Sachkenntnis
§ 5d Mitteilungs- und Berichtspflichten
§ 5e Untersuchungsverfahren
§ 5f Ausnahmen für die Einfuhr
§ 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 6a
§ 7
Anlage 1 (zu § 1)
Stoffe, die bei dem Herstellen oder Behandeln von kosmetischen Mitteln nicht verwendet werden dürfen *)
Anlage 2
Anlage 3 (zu § 3)
Farbstoffe für kosmetische Mittel
Anlage 4 und 5 (weggefallen)
Anlage 6 (zu § 3a) Konservierungsstoffe für kosmetische Mittel
Anlage 7 (zu § 3b)
Ultraviolett-Filter für kosmetische Mittel
Anlage 7a (zu § 3c)
Verzeichnis der validierten Alternativen zum Tierversuch
Anlage 8 (zu § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 1)
Hinweissymbol auf bestimmte Angaben
Anlage 8a (zu § 5 Abs. 2a)
Symbol für die Angabe der Verwendungsdauer nach dem Öffnen
Anlage 9 (zu § 5a Abs. 5)
Verfahren zur Erteilung einer Registriernummer für einen Bestandteil eines kosmetischen Mittels
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