Kostenschuldner ist ferner
- 1.
- derjenige, dem durch eine gerichtliche Entscheidung die Kosten auferlegt sind;
- 2.
- derjenige, der sie durch eine vor Gericht abgegebene oder dem Gericht mitgeteilte Erklärung übernommen hat;
- 3.
- derjenige, der nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet;
- 4.
- der Verpflichtete für die Kosten der Vollstreckung.
