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Bei folgenden Amtshandlungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sind an Gebühren zu erheben:
1.wissenschaftliche Stellungnahmen200 bis 1.000 DM,
2.nicht einfache schriftliche Auskünfte100 bis 200 DM,
3.Bescheinigungen und Beglaubigungen25 bis 300 DM.