Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) § 6Prüfung durch das Hauptzollamt
Zur Aufklärung von Zweifeln oder Unstimmigkeiten kann sich das zuständige Hauptzollamt das Fahrzeug vorführen und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie den Steuerbescheid vorlegen lassen.