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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)
§ 6 Prüfung durch das Hauptzollamt

Zur Aufklärung von Zweifeln oder Unstimmigkeiten kann sich das zuständige Hauptzollamt das Fahrzeug vorführen und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie den Steuerbescheid vorlegen lassen.

Fußnote

(+++ § 6: zur Anwendung vgl. §§ 8 u. 9 +++)