Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise (Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung - KraftstoffLBV)
Anlage 2 

(Fundstelle: BGBl. I 1982, 529 - 533)
Seite 1
(1)
An
   
  ◄ Antragsbearbeitende Behörde
   
Zutreffendes bitte
ausfüllen bzw. [x] ankreuzen!
(2)


     
Nicht vom Antragsteller auszufüllen!
Eingangsdatum
Bearbeitungsdatum
 
  Gewerbetreibende Landwirte freiberuflich oder sonst selbständig Tätige juristische Personen oder sonstige Vereinigungen des privaten Rechts 
         
Name  (3)  
Vorname   Antragsteller  
Firma    (4)  
      Bitte beachten!
Antragsberechtigt ist bei Fahrzeugen der Halter, bei sonstiger Nutzung von Kraftstoff der Betreiber der Maschinen und Motoren.
Ist der Halter der Fahrzeuge oder der Betreiber der Maschinen oder Motoren ein gewerbliches oder landwirtschaftliches Unternehmen mit mehreren Niederlassungen, so ist die Hauptniederlassung antragsberechtigt. Abweichend davon ist der Antrag von der Zweigniederlassung zu stellen, wenn diese im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen ist und die Fahrzeuge auf sie zugelassen sind oder die Maschinen oder die Motoren von ihr betrieben werden. Entsprechendes gilt für im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassungen der Gesellschaften der freien Berufe.
 
Straße     
PLZ, Ort     
(5)
 
(6)
      
 Nähere Bezeichnung des Unternehmens / der Branche   
     
          
(7)
  Bitte beachten! Nur zulässig, wenn Antragsteller den Kraftstoffbedarf für die weiteren Versorgungsperioden bei der Antragstellung bereits absehen kann und nicht mit Veränderungen rechnet. Dennoch nach Antragstellung eintretende Veränderungen, die den geltendgemachten Bedarf vermindern, sind unverzüglich anzuzeigen.
 Der Antrag wird gestellt für die Versorgungsperiode beginnend am
 Der Antrag soll auch für weitere Versorgungsperioden gelten, und zwar bis einschließlich Monat  
     max. 12 Monate nach Beginn der ersten Versorgungsperiode
       
(8)
 Beantragt werden Kraftstoff-Bezugscheine für
       
    
       
  gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (dazu nur Anlage C ausfüllen)!    
       


(9)



(10)











(11)
 — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
|Nur bei Anträgen ausfüllen, die für die erste Versorgungsperiode nach Beginn der Kraftstoff-Lieferbeschränkung gestellt werden!|
|        |
|Vom Gesamtbedarf für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke (außer Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte) in dieser Versorgungsperiode werden nach Abzug anzurechnender Grundmengen von:|
|        |
|Liter Benzin Liter DieselInwieweit Grundmengen anzurechnen sind, wird vor Beginn der Versorgungsperiode durch Verordnung bestimmt.|
|        |
|Bezugscheine beantragt über:|
|       |
|Liter Benzin Liter Diesel   |
|        |
|
Abholberechtigter für Bezugscheine (Name, Vorname)
|
|        |
|     Nur ausfüllen, wenn Bezugscheine vorab ausgegeben werden und Abholung nicht durch Antragsteller selbst erfolgt.|
 — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
         
(12)
Ich versichere, die Angaben in diesem Antrag nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und keinen weiteren Antrag über den ausdrücklich bezeichneten Antrag hinaus für die im Antrag genannten Zwecke, Fahrzeuge, Maschinen oder Motoren und Zeiträume gestellt zu haben. Mir ist bewußt, daß falsche Angaben als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.


(13)
 Ort, Datum:     
 
Herr/Frau (Name, Telefon-Ortsnetzkennzahl und (Teilnehmer-Nr.)
  
Unterschrift
 
   Für Rückfragen zuständig! 
   
 Nicht vom Antragsteller auszufüllen! 
 Bezugscheine wurden vorab ausgegeben über:  Ausgabestelle 
          
 Liter Benzin Liter Diesel    
          
 Bestätigung des Empfängers:
(Unterschrift)
     
       
(Stempel und Unterschrift)
 
          
          
Rückseite



(14)
 Kraftstoffbedarf für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke
(außer Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte)
 
 
 Kraftstoffbedarf pro Monat des Antragszeitraumes 
         
 Liter BenzinLiter DieselBei monatliche Bedarfsänderungen ist der Durchschnittsbedarf anzugeben und der Bedarf für die einzelnen Monate nachfolgend aufzuschlüsseln: 
         
 JanuarFebruarMärzAprilMaiJuniLiter Benzin 
       Liter Diesel 
 JuliAugustSeptemberOktoberNovemberDezemberLiter Benzin 
       Liter Diesel 
         



(15)
 Bisheriger Kraftstoffverbrauch pro Monat im dem Antragszeitraum
entsprechenden Vergleichszeitrum des Vorjahres:
 
         
 Liter BenzinLiter DieselBei monatlichen Verbrauchsänderungen ist der Durchschnittsverbrauch anzugeben und der Verbrauch für die einzelnen Monate nachfolgend aufzuschlüsseln: 
         
 JanuarFebruarMärzAprilMaiJuniLiter Benzin 
       Liter Diesel 
 JuliAugustSeptemberOktoberNovemberDezemberLiter Benzin 
       Liter Diesel 
         
(16)
      
 Bitte beachten! Ein Bedarf pro Monat (bei monatlichen Änderungen Durchschnittsbedarf), der höher ist als der bisherige Verbrauch pro Monat (bei monatlichen Änderungen Durchschnittsverbrauch), wird grundsätzlich nicht anerkannt.
Ein anderer Bedarf kann jedoch anerkannt werden, soweit diesem wegen Neuaufnahme der gewerblichen, landwirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit ein Verbrauch im Vergleichszeitraum des Vorjahres nicht gegenübersteht.
 
  
          
(17)
 Bemerkungen zum geltendgemachten Bedarf: 
 
(z. B. Begründung, wenn in Fällen unbilliger Härte ein höherer Bedarf geltendgemacht wird)
 
          
   
          
(18)
         
 Anzahl der vom Antrag erfaßten Fahrzeuge, Maschinen und Motoren(19)Der geltendgemachte Bedarf ist in Anlage A nach Fahrzeugen, in Anlage B nach Maschinen oder Motoren aufzuschlüsseln.
Der Antragsteller kann stattdessen auch eigene Aufstellungen verwenden, die inhaltlich jedoch die in den Anlagen A und B vorgeschriebenen Angaben enthalten müssen. Zusätzliche Angaben können angefordert werden.
 
 
       
 PkwNutzfahrzeugeMaschinen usw.   
       
         
(20)
      
 Wenn dieser Antrag - z. B. in Härtefällen - einen früheren für die gleichen Zwecke und Zeiträume gestellten Antrag ergänzt, bitte Datum des früheren Antrages angeben. Datum 
          


(21)
 Nicht vom Antragsteller auszufüllen! 
 Bei Zugehörigkeit des Antragstellers zu einer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer: 
          
 Der Antragsteller hat den angegebenen Bedarf in Höhe vonfür insgesamt
(Anzahl)
 
      PkwNutzfahrzeugeMaschinen 
 Liter Benzin Liter Diesel    
          
      
Ort, Datum
 
 glaubhaft gemacht Siegel der Kammer   
 nicht glaubhaft gemacht  
(Unterschrift)
 
          
              Anlage A 
               
Fahrzeugliste     Anlage A zum Antrag auf Zuteilung von Kraftstoff-Bezugscheinen 
               
 Die Ziffern 3 bis 10 sind nur bei Krafträdern, Pkw, Lkw und Bussen, nicht bei sonstigen Fahrzeugen auszufüllen. Bei sonstigen Fahrzeugen sind lediglich die Anzahl sowie Art und Typ des Fahrzeugs anzugeben.      
 Werden Bezugscheine für mehr als 6 Fahrzeuge beantragt, für die Einzelangaben nach Ziffern 3 bis 10 zu machen sind, kann der Antragsteller die Angaben für gleiche Fahrzeugtypen mit gleichem Hubraum oder zul. Gesamtgewicht, gleicher Kraftstoffart und gleichem Einsatzzweck zusammenfassen und die durchschnittliche monatliche Fahrleistung pro Fahrzeug dieses Typs einsetzen. In diesem Fall sind eine gesonderte Auflistung aller Kennzeichen beizufügen und die Fahrzeuge gesondert aufzuführen (nach Kennzeichen, Typ und Hubraum), die vom Halter auch privat genutzt werden.      
               
 (1)
Der für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke geltendgemacht Bedarf (außer Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte) betrifft folgende Fahrzeuge:
(10)
Im Antragszeitraum erwarte durchschnittliche monatliche Fahrleistung
   
 (9)
Durchschnittliche monatliche Fahrleistung für Gewerbliche Zwecke usw.
   
                
 (2)(3)(4)(5)(7) (8)      
    Bei Krafträdern und Pkw:Bitte ankreuzen, wenn Fahrzeug vom Halter auf privat genutzt wird Einsatzzweck:
z. B. Gütertransport, gewerblicher Personentransport, Vermietung an Selbstfahrer, Geschäftsreisen, bei Ärzten Hausbesuche von Patienten usw.
     
    Hubraum in ccm, bei Lkw und Bussen zulässiges Gesamtgewicht(6)        
    Ankreuzen!   
 AnzahlArt und Typ des FahrzeugsAmtlichen Kennzeichen bzw. Versicherungs-KennzeichenBenz.Dies.km km  
            
  
            
  
            
  
            
  
            
  
            
  
                


 Bei Personenkraftwagen und Krafträdern, bei denen sich nicht bereits aus dem Einsatzzweck ergibt (wie z.B. bei gewerblichem Personentransport), daß andere Beförderungsmöglichkeiten nicht in Betracht kommen: 
 Warum ist ein Fußweg oder die Benutzung anderer Beförderungsmittel nicht möglich
Bitte kurz begründen!)
 
   
   
   
        
 Anlage B
         
    Anlage B zum Antrag auf Zuteilung von Kraftsoff-Bezugscheinen 
         
         
 (1) (4) (5)(6)  
 Liste der Maschinen und Motoren, für die Kraftstoff beantragt wird:Angaben in DIN kw, soweit bekannt, sonst in PSDurchschnittliche Betriebsstunden pro Monat im dem Antragszeitraum entsprechenden Vergleichszeitraum des VorjahresDurchschnittlicher Monatsverbrauch in Litern im dem Antragszeitraum entsprechenden Vergleichszeitraum des Vorjahres 
 (2)(3)     
 AnzahlBezeichnung
der Maschine oder des Motors (Marke, Typ)
DIN
kw
PSBenzinDiesel 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
     Insgesamt   
         
         
 Anlage C
 Fahrten zwischen
Wohnung und Betriebsstätte
 
   
   
Zutreffendes bitte
ausfüllen bzw. [x] ankreuzen!
            
            
 Art des Fahrzeugs       
   PKW  Motorrad Mofa/Moped
Klein-Kraftrad bis 50 ccm
 LKW und sonstige Fahrzeuge  
 Hubraum ccmHubraum ccmVers.-Kennzeichen Hubraum ccm  
        
 Amtl. KennzeichenAmtl. Kennzeichen Amtl. Kennzeichen  
       
           
 Benötigte Kraftstoffart:        
            
  BenzinDiesel       
            
 Fahrzeugbenutzer, falls vom Halter verschieden
(Familienname, Vorname)
 
            
            
 Anschrift der Wohnung
(Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort, Zustellpostamt)
 
            
            
 Anschrift der Betriebsstätte
(Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort, Zustellpostamt)
 
            
            
            
 Kürzeste Entfernung  Fahrtzeit zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei kürzester Entfernung   
       
   zwischen Bestimmungsstation (öffentliches Verkehrsmittel)
und Betriebsstätte
       
 zwischen Wohnung
und Betriebsstätte
zwischen Wohnung
und öffentlichen Verkehrsmitteln
für Fahrzeug, für das Bezugscheine beantragt werden mit öffentlichen Verkehrsmitteln Fahrten
insgesamt
im Monat
  
            
 kmkmkmStd. Std. Anzahl  
            
            
            
      
 Bei Personenkraftwagen und Krafträdern: 
 Warum ist ein Fußweg oder die Benutzung anderer Beförderungsmittel nicht mögliche?