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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes (Kriminallaufbahnverordnung - KrimLV)
§ 7 Höherer Kriminaldienst

Der Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst besteht aus einer fachpraktischen Ausbildungsphase und dem Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ (Public Administration – Police Management) an der Deutschen Hochschule der Polizei. § 14 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.