Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen (Kriegswaffenunbrauchbarmachungs- und -umgangsverordnung - KrWaffUnbrUmgV) § 18Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen vom 1. Juli 2004 (BGBl. I S. 1448) außer Kraft.