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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung 1994 (KStDV 1994)
§ 6
Anwendungszeitraum
Die Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden.
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