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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
§ 6a
Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen
Bei Unterstützungskassen, die voll steuerpflichtig sind, ist § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 5a entsprechend anzuwenden.
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