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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die zollfreie Einfuhr von Kontingentswaren aus Frankreich in das Saarland (KtgWV) (KtgWV)
§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am fünften Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ...