Die Bundesnetzagentur gibt das Ergebnis der Ausschreibung mit den folgenden Angaben auf ihrer Internetseite bekannt:
- 1.
dem Gebotstermin der Ausschreibung, für den die Zuschläge bekanntgegeben werden,
- 2.
den Namen der Bieter und der Steinkohleanlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, mit
- a)
der jeweils bezuschlagten Gebotsmenge,
- b)
der Nummer des Gebotes, sofern ein Bieter mehrere Gebote abgegeben hat,
- c)
einer eindeutigen Zuschlagsnummer,
- d)
Angaben zu der angestrebten Nutzung des Standorts der Steinkohleanlage nach dem Wirksamwerden des Verbots der Kohleverfeuerung und
- 3.
dem niedrigsten und dem höchsten Gebotswert, die einen Zuschlag erhalten haben.
Der Zuschlag ist eine Woche nach der Veröffentlichung nach Satz 1 als öffentlich bekanntgegeben anzusehen.