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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung der zentralen Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs (Lastenausgleichsarchiv-Verordnung - LAArchV)
Eingangsformel 

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 65) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: