- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
- 6.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 7.
Messen und Prüfen an Systemen,
- 8.
betriebliche und technische Kommunikation,
- 9.
Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
- 10.
Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten,
- 11.
Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 12.
Messen und Prüfen,
- 13.
Fügen, Trennen, Umformen,
- 14.
manuelles und maschinelles Bearbeiten,
- 15.
Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen, Systemen und Betriebseinrichtungen,
- 16.
Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen von Schäden,
- 17.
Instandsetzen von Fahrzeugen, Systemen und Betriebseinrichtungen,
- 18.
Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Anlagen und Systemen,
- 19.
Prüfen von Abgasen und Einrichtungen zur Emissionsminderung,
- 20.
Installieren von Maschinen und Anlagen,
- 21.
Herstellen und Prüfen von elektrischen Stromanschlüssen,
- 22.
Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
- 23.
In- und Außerbetriebnehmen von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen,
- 24.
Übergeben von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen an Kunden.