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Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Bundesanstalt für Arbeit

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Laufbahn
  § 1 Laufbahn
  § 2 Erwerb der Befähigung
  § 3 Ziel der Ausbildung
Abschnitt 2
 Ausbildungsordnung
Kapitel 1
 Allgemeines
  § 4 Einstellungsbehörde
  § 5 Einstellungsvoraussetzungen
  § 6 Ausschreibung, Bewerbung
  § 7 Auswahlverfahren
  § 8 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  § 9 Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
  § 10 Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
  § 11 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
  § 12 Regelungen für Schwerbehinderte
Kapitel 2
 Ausbildung
  § 13 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Teil 1
 Fachstudien
  § 14 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
  § 15 Grundsätze
  § 16 Grundstudium
  § 17 Hauptstudium
Teil 2
 Berufspraktische Studienzeiten
  § 18 Grundsätze
  § 19 Praktika
  § 20 Durchführung der Praktika
  § 21 Leitung und Durchführung der Ausbildung
  § 22 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen (Fachseminare)
Teil 3
 Leistungsnachweise, Bewertungen
  § 23 Leistungsnachweise während der Fachstudien
  § 24 Bewertungen während der berufspraktischen Studienzeiten
Abschnitt 3
 Prüfungsordnung
Kapitel 1
 Zwischenprüfung
  § 25 Zwischenprüfung
Kapitel 2
 Laufbahnprüfung
  § 26 Prüfungsamt
  § 27 Prüfungskommission
  § 28 Prüfung
  § 29 Prüfungsort, Prüfungstermin
  § 30 Diplomarbeit
  § 31 Schriftliche Prüfung
  § 32 Zulassung zur mündlichen Prüfung
  § 33 Mündliche Prüfung
  § 34 Verhinderung, Rücktritt, Säumnis
  § 35 Täuschung, Ordnungsverstoß
  § 36 Bewertung von Prüfungsleistungen
  § 37 Gesamtergebnis
  § 38 Zeugnis
  § 39 Prüfungsakten, Einsichtnahme
  § 40 Wiederholung
Abschnitt 4
 Aufstieg
  § 41 Regelaufstieg mit Gesamtausbildung im Vorbereitungsdienst
  § 42 Verkürzung der Regelaufstiegsausbildung
  § 43 Zulassung zum Verwendungsaufstieg
Abschnitt 5
 Teilnahme von Angestellten an der Laufbahnausbildung
  § 44 Voraussetzungen, Verfahren
Abschnitt 6
 Sonstige Vorschriften
  § 45 Übergangsregelungen
  § 46 Inkrafttreten