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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Auswärtigen Dienst
§ 10a
Digitale Lehrformate
Das Auswärtige Amt kann festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 für alle Lehrveranstaltungen digitale Lehrformate genutzt werden können.
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