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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (2. LADV-Saar)
§ 13
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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