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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher - Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung - (Fürsorge- und Aufsichtsordnung)
Eingangsformel 

Auf Grund des § 21 der Verordnung vom 22. September 1962 über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher - Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung - (GBl. II S. 675) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung zur Durchführung des § 2 Absätze 2 und 3 folgendes bestimmt: