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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Leuchtröhrenglasbläser/zur Leuchtröhrenglasbläserin (Leuchtröhrenglasbläser-Ausbildungsverordnung - LeuchtrAusbV)
§ 2 Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.