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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk (Lebensmittelhandwerkfortbildungsprüfungsverordnung - LmhFortbPrüfV)
§ 19 Projektarbeit

(1) Die Projektarbeit besteht aus
1.
einer Projektmappe,
2.
einer Präsentation des Konzeptes der Projektmappe und
3.
einem Fachgespräch, das sich auf die Projektmappe und auf die Präsentation bezieht.
(2) Für die Projektmappe erstellt die zu prüfende Person ein Marketing- und Präsentationskonzept oder ein Gastronomiekonzept. Das Konzept soll Angaben zum Marketing, zur Kalkulation und zur organisatorischen Durchführung des Projektes beinhalten.
(3) Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Projektmappe eingrenzen. Die Projektmappe ist schriftlich anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Kalendertage.
(4) In der Präsentation und in dem Fachgespräch soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist,
1.
die fachlichen Zusammenhänge, die dem Projekt zugrunde liegen, aufzuzeigen,
2.
das Konzept verkaufsfördernd darzustellen,
3.
den Ablauf des Projektes zu begründen und
4.
mit dem Projekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei aktuelle branchenbezogene Entwicklungen zu berücksichtigen.
(5) Die Präsentation soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
(6) Das Fachgespräch soll nicht länger als 10 Minuten dauern.

Fußnote

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)