Startseite
Gesetze / Verordnungen
Aktualitätendienst
Titelsuche
Volltextsuche
Translations
Hinweise
Impressum
Tastenkombinationen
Verwaltungsvorschriften im Internet
Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
HTML
PDF
XML
EPUB
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Unberührtheitsklausel
§ 3 Kennzeichnungselemente
§ 4 Verkehrsbezeichnung
§ 5 Begriffsbestimmung der Zutaten
§ 6 Verzeichnis der Zutaten
§ 7 Mindesthaltbarkeitsdatum
§ 7a Verbrauchsdatum
§ 7b Vorhandener Alkoholgehalt
§ 8 Mengenkennzeichnung von Zutaten
Zweiter Abschnitt
Spezielle Vorschriften für bestimmte Lebensmittel
§ 9 Bestimmte Lebensmittel mit bestimmten geographischen Angaben
§ 9a Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten
Dritter Abschnitt
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 10
Vierter Abschnitt
§ 10a Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 1)
Zutaten, die mit dem Namen ihrer Klasse angegeben werden können, wenn sie Zutat eines anderen Lebensmittels sind
Anlage 2 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 2)
Klassen von Zutaten, bei denen die aufgeführten Bezeichnungen verwendet werden müssen
Anlage 3 (zu § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 2, 5a und 6)
Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können
Anlage 4 (zu § 7b Abs. 3)
Anlage 5 (zu § 9a)
Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten
zum Seitenanfang
Datenschutz