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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Lebensmittelspezialitätengesetzes (Lebensmittelspezialitätenverordnung - LSpV)
§ 4 Änderungs- und Löschungsverfahren

Ein Antrag auf Änderung oder Löschung einer Eintragung in dem von der Europäischen Kommission geführten Register der garantiert traditionellen Spezialitäten ist unter Verwendung der jeweiligen in den Anhängen VI, VII, VIII oder IX der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 vorgeschriebenen Muster bei der Bundesanstalt einzureichen. § 1 Absatz 2 bis 4 und die §§ 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden.