Für den Erwerb, die Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen zum Führen oder Bedienen von Luftfahrzeugen, für die in dieser Verordnung nichts geregelt ist, legt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fest, welche Vorschriften für Lizenzen und Berechtigungen zum Führen oder Bedienen derjenigen Luftfahrzeuge anzuwenden sind.
