festgelegte und dokumentierte Verfahren, anhand derer die Bewertung der Kandidaten vorgenommen wird und die mindestens Folgendes umfassen:
- (1)
Ziele der Bewertung,
- (2)
Bestandteile des Bewertungsverfahrens, zeitlicher Umfang, technische Hilfsmittel, Beispiele, Sprachproben, verwendete Vordrucke,
- (3)
Bewertungskriterien und -standards nach Anlage 2 zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011,
- (4)
Unterlagen, aus denen die Gültigkeit, Bedeutung und Zuverlässigkeit des Bewertungsverfahrens hervorgeht,
- (5)
Bewertungsverfahren und Zuständigkeiten,
- (6)
Angaben zur Verwaltung einschließlich Prüfungsort(e), Identitätsüberprüfung und Kontrolle, Prüfungsdisziplin, Vertraulichkeit/Datenschutz,
- (7)
an die zuständige Stelle und/oder den Bewerber übermittelte Meldungen und Unterlagen, einschließlich eines Musters des Zeugnisses und
- (8)
Angaben zur Aufbewahrung von Bescheinigungen und Aufzeichnungen,