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Erster Abschnitt
Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer
1.Privatflugzeugführer
 § 1Fachliche Voraussetzungen
 § 1aErleichterungen
 § 2Prüfung
 § 3Erteilung und Umfang der Lizenz
 § 3aKlassenberechtigung für Reisemotorsegler
 § 3bKlassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis zu einer Höchstabflugmasse von 2.000 Kilogramm
 § 4Gültigkeit der Lizenz und der Klassenberechtigungen
 § 5Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch
2.§§ 6 bis 11(weggefallen)
3.§§ 12 und 13(weggefallen)
4.§§ 14 bis 17(weggefallen)
5.§§ 18 bis 22(weggefallen)
6.§§ 23 bis 28(weggefallen)
7.§§ 29 und 30(weggefallen)
8.§§ 31 bis 35(weggefallen)
9.Segelflugzeugführer
 § 36Fachliche Voraussetzungen
 § 37Erleichterungen
 § 38Prüfung
 § 39Erteilung und Umfang der Lizenz
 § 40Zulässige Startarten
 § 40aKlassenberechtigung für Reisemotorsegler
 § 41Gültigkeit der Lizenz, eingetragene Startarten und Klassenberechtigung für Reisemotorsegler
10.Luftsportgeräteführer
 § 42Fachliche Voraussetzungen
 § 43Prüfung
 § 44Erteilung und Umfang der Lizenz
 § 45Gültigkeit der Lizenz
11.Freiballonführer
 § 46Fachliche Voraussetzungen
 § 47Prüfung
 § 48Erteilung und Umfang der Lizenz
 § 49Gültigkeit und Verlängerung der Lizenz
12.Luftschiffführer
 § 50Fachliche Voraussetzungen
 § 51Prüfung
 § 52Erteilung und Umfang der Lizenz
 § 52aMusterberechtigung für Luftschiffführer
 § 52bInstrumentenberechtigung für Luftschiffführer
 § 53Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Lizenz
13.§§ 54 bis 57(weggefallen)
14.§§ 58 bis 61(weggefallen)
15.Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder
 § 62Fachliche Voraussetzungen
 § 63Prüfung
 § 64Erteilung und Umfang der Lizenz
 § 65Gültigkeit der Lizenz
16.§§ 66 bis 70(weggefallen)
17.§§ 71 bis 76(weggefallen)
18.Berechtigung für Langstreckenflug
 § 77Langstreckenflugberechtigung für Flugzeugführer
 §§ 78 bis 80(weggefallen)
19.Berechtigung für kontrollierten Sichtflug, Nachtflug, Kunstflug, Schleppflug, Wolkenflug, für das Streuen und Sprühen von Stoffen und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
 § 81Kunstflugberechtigung
 § 82Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge
 § 83Nachtflugqualifikation
 § 84Schleppberechtigung
 § 84aPassagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
 § 85Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer
 § 86Streu- und Sprühberechtigung
 § 87(weggefallen)
20.Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie für die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten
 § 88Berechtigung zur praktischen Ausbildung nach JAR-FCL 1, 2 und 4 deutsch
 § 88aBerechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1
 § 89Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern
 §§ 90 bis 93(weggefallen)
 § 94Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern
 § 95Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern
 § 95aBerechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftsportgeräteführern
 § 96Erteilung, Umfang, Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung der Berechtigungen
 §§ 97 und 97a(weggefallen)
21.Führer von Luftfahrzeugen besonderer Art
 § 98Sinngemäße Anwendung von Vorschriften
 §§ 99 bis 103(weggefallen)
 
Zweiter Abschnitt
Erlaubnisse, Lizenzen und Berechtigungen für sonstiges Luftfahrtpersonal
1.Prüfer von Luftfahrtgerät
 § 104Fachliche Voraussetzungen
 § 105Ersetzbarkeit der Berufsausbildung
 § 106Anrechenbarkeit, Ersetzbarkeit der beruflichen Tätigkeit
 § 107Prüfung
 § 108Erteilung und Umfang der Erlaubnis, Ausweis für Prüfer für Luftfahrtgerät
 § 109Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Erlaubnis
 § 110Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät
 § 111Erteilung und Umfang der Musterberechtigung
2.Freigabeberechtigtes Personal
 § 111aFachliche Voraussetzungen, Prüfungen, Erteilungen und Umfang der Erlaubnis
3.Flugdienstberater
 § 112Fachliche Voraussetzungen
 § 113Prüfung
 § 114Erteilung, Umfang und Gültigkeit der Lizenz
4.Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach § 6 Nr. 9 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung verkehrszulassungspflichtig ist
 § 115Fachliche Voraussetzungen, Prüfung
 § 116Erteilung, Umfang und Gültigkeit der Lizenz
 
Dritter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
1.Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder Erneuerung einer Lizenz oder Berechtigung
 § 117Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder Erneuerung einer Lizenz oder Berechtigung
 §§ 118 und 119(weggefallen)
2.Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen
 § 120Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen
 § 121Nachweis der theoretischen Ausbildung
 § 122Flugerfahrung der Luftfahrzeugführer bei Mitnahme von Fluggästen
 § 123(weggefallen)
 § 124Anrechnung von Flugzeiten in besonderen Fällen
 § 125Nachweis über Sprachkenntnisse
 § 125aAnerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen
 § 126Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder in erster Hilfe
2a.Altersbeschränkungen für Verkehrs-, Berufspiloten und Inhaber von Lizenzen nach § 46 Abs. 5
 § 127Ausübung der Rechte einer Lizenz bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Fluggästen, Post oder Fracht innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland
3.Durchführung der Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen, Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
 § 128Durchführung von Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen, Anerkennung von Prüfern
 § 129Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
 § 130Erneuerung einer Berechtigung
4.Zuständige Stellen, Antragstellung, Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
 § 131Zuständige Stellen
 § 132Antragstellung
 § 133Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
 
Vierter Abschnitt
Durchführungsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften
 § 133aDurchführungsvorschriften
 § 134Ordnungswidrigkeiten
 § 135Übergangsvorschriften
 §§ 136 und 137(weggefallen)
 
Anlage 1
Luftfahrerscheine (Muster 1 bis 11)
 
Anlage 2
Fertigkeiten des Antragstellers, die Gegenstand der Sprachprüfung sind
 
Anlage 3
Maßstäbe der Bewertung der Sprachkenntnisse
 
Anlage 4
Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen