Die Einweisung zum Erwerb der Berechtigung zum Schleppen von Luftfahrzeugen oder anderer Gegenständen mit Luftfahrzeugen besteht aus einer Einweisung am Boden und einer Flugeinweisung. Die Einweisung am Boden muss der Flugeinweisung vorausgehen. Die Flugeinweisung soll bei unterschiedlichen Windverhältnissen durchgeführt werden. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Luftfahrzeug muss für die Ausbildung geeignet sein.
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Anpassen der Schleppgeschwindigkeit an die Geschwindigkeit des zu schleppenden Luftfahrzeugs oder des anderen Gegenstandes
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Hinweis auf die ggf. wesentlich verminderte Reisegeschwindigkeit des Schleppflugzeuges und die Auswirkungen auf die Flugleistungen
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Beachten der Angaben zum Schleppen in den Flug- und Betriebshandbüchern der beteiligten Luftfahrzeuge (Anhängelast, Sollbruchstelle)
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Seillänge
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Sollbruchstelle
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Bugkupplung
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Schwerpunktkupplung
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Verhalten bei Führungs- und Bedienungsfehlern des geschleppten Luftfahrzeugführers
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Verhalten bei unvorhergesehenem Ausklinken des geschleppten Luftfahrzeugs oder anderen Gegenstandes während des Starts
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Verhalten bei falscher Steuerführung des geschleppten Luftfahrzeugs (Übersteigen, Unterfliegen)
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Festlegen des beabsichtigten Kurses, Raumeinteilung, Berücksichtigung der Windversetzung
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Beim Schleppen von Luftfahrzeugen Absprache mit dem Luftfahrzeugführer
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Kurvenflug, geringe Querneigung
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Anflug zum Ausklinkpunkt
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Aufforderung zum Ausklinken
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genaue Beobachtung des Ausklinkvorgangs
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Änderung des Flugzustands erst, wenn das Ausklinken sicher erkannt ist und eine ausreichende Entfernung von dem geschleppten Luftfahrzeug oder Schleppgegenstand erreicht ist
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Anflug mit anhängendem Seil oder anderem Schleppgegenstand
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Einordnen in die Flugplatzverkehr
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Seilabwurf
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Beobachtung des Signals nach Abwurf des Seils
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Verhalten in besonderen Fällen, insbesondere bei Störungen, in Notfällen und bei Unfällen