Die praktische Ausbildung muss mindestens 30 Flugstunden umfassen. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Flugzeug muss für die Ausbildung geeignet sein.
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Einweisung in Besonderheiten bei Flügen in Bodennähe (Grenzschicht des Erdbodens, Turbulenzen, Windeinfluss, Hindernisse, TAS)
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Flugeigenschaften mit unterschiedlichen Applikationseinrichtungen
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Arbeitsflugkurve (inneres, äußeres Schieben, Überziehen, Schräglagen)
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Einweisung in Besonderheiten bei Flügen über
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Wasser
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Wald
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Einweisung in Besonderheiten bei Flügen parallel zu Hindernissen, insbesondere
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Hochspannungsleitungen und andere Hindernissen
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Auswahl und Einschätzung von Notlandeflächen
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Orientierungsflug im unmittelbaren Arbeitsgebiet
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An– und Abflug zum Arbeitsfeld
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Kontrollflug über dem Arbeitsfeld
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Einweisung in die Applikationstechniken Streuen, Sprühen, Spritzen, Stäuben und Wasserabwurf in Land- und Forstwirtschaft
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Einhaltung der Flughöhe und –richtung
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Arbeitsflüge in der Dämmerung, Flüge bei tief stehender Sonne,
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Arbeitsflüge Ein- und Mehrfelderbearbeitung