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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal) (2. DVLuftPersV)
Anlage 6B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer
(zu § 9)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 95 - 100
Allgemeines
Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Der in der praktischen Ausbildung verwendete Reisemotorsegler muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Reisemotorseglermuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglers aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen.
Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen.
Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden.
Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.
Flugausbildung bis zum Alleinflug
Bodeneinweisung
-
Erklärung des Reisemotorseglermusters
Bauweise
Instrumentierung
Steuerbedienungsorgane
-
Klarlisten
-
Flug- und Betriebshandbuch
-
Flugklarheit des Reisemotorseglers
Anlassen
-
Vorflugkontrolle gemäß Klarliste
-
Anlassen gemäß Klarliste
Rollen
-
Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs
-
Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste)
Kontrollen vor dem Start
-
Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste
-
Abflugbriefing
-
Ansprechen der Notverfahren beim Start
Start
-
Beobachten des Anflugluftraums
-
Aufstellen des Reisemotorseglers
Windberücksichtigung
-
Ausrichten auf der Startbahn
-
Kompasskontrolle in Startrichtung
-
Setzen der Triebwerksleistung
-
Ruderbetätigung beim Startvorgang
-
Halten der Startrichtung
-
Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit
-
Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit
-
Ggf. Einziehen des Fahrwerks
-
Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit
-
Startabbruch
-
simulierter Triebwerksausfall nach dem Start
Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden.
Steigflug
-
Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit
-
Trimmen
-
Triebwerkseinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel
-
Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse mit
15 - 20 Grad Querneigung
20 - 30 Grad Querneigung
-
Übergang in den Horizontalflug
Horizontal- und Kurvenflug
-
Geradeaus-Horizontalflug
-
koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse
-
Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität
-
Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeaus-Horizontalflug
-
Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses
-
Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit
-
Trimmen
Gefahren
-
Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand
Langsamflug
-
bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Reisemotorseglers im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit)
im Reiseflugzustand
in Anflugkonfiguration
-
Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug
-
Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung
Kurvenflug
-
Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad
-
Einhalten von Höhe
-
sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen
-
gleichbleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit
-
Drehfehler des Magnetkompasses
Beenden auf vorgegebenen Kursen
-
unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt
Sinkflug
-
Einleiten
Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit
Trimmen
Vergaservorwärmung
-
beste Sinkrate
-
bester Gleitwinkel
-
Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug
-
Übergang vom Sink- in den Horizontalflug
Platzrunde
... (nicht darstellbare Graphik,
Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 97)
1
Start
2
Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird
3
Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND
4
Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung
5
Reiseflugbedingungen
6
Vergaservorwärmung bedienen
7
Fahrwerk ausfahren (falls vorhanden)
8
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung
9
Sinkflug einleiten
10
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Reisemotorseglermusters sind zulässig.
11
Landekontrolle laut Klarliste
12
Landeanflug: Steuerung des Gleitwinkels mittels Brems-/Störklappen
13
Landung
Durchstarten und Landen
-
Brems-/Störklappen einfahren
-
Setzen voller Triebwerksleistung
-
Korrektur der Fluglage
-
Steigflug
-
Trimmen
Beenden des Fluges
-
Zurückrollen zum Abstellplatz
-
Kontrolle nach der Landung (auswendige Anwendung der Klarliste)
-
Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste
-
Sichern des Reisemotorseglers gemäß Klarliste
Besondere Flugzustände
-
Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust
im Reiseflugzustand
mit/ohne Brems-/Störklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk
rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln
-
Flugübung im Bereich des Überziehens im
-
Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses
Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren
-
Sinkflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung, Brems-/Störklappenklappen und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses
Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen
-
Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen
-
Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich
Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen
Motorleistung reduzieren (Leerlauf)
Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen
Verhalten bei Notlagen
-
Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches
-
Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten
-
Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden)
-
Störungen an Triebwerk und Ausrüstung
-
unerwartete Wetterverschlechterung
-
Feuerausbruch
Alleinflug
Alleinflüge in der Sichtweite des Startflugplatzes
Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten
Starten und Landen
-
bei Seitenwind
-
mit unterschiedlichen Gewichtszuständen (max. Zuladung)
-
mit Seitengleitflug
-
Landeanflug ohne Zuhilfenahme der Brems-/Störklappen
-
Landung auf angenommenen begrenztem Raum
Ziellandungen
-
Landungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe
Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen
-
Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe
Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen
Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen
-
mit Motorhilfe
Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe
Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend
Platzrunde und Endanflug
-
ohne Motorhilfe
Die Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren.
Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen)
Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes
Einteilung des Anfluges
Anwendung der Notfall-Klarliste
Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes
Verfahren kurz vor der Landung
Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.
Navigationseinweisung
-
Kleinorientierung
-
Flug nach vorgegebenen Kursen
-
Orientierung bei ungünstigen Sichtbedingungen
-
voraussichtliche und tatsächliche Ankunftszeit
-
Einflug in die Platzrunde
-
Möglichkeiten zur Vermeidung von Fluglärm
An- und Abflüge mit Zwischenlandung auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle
Es sind mindestens zwei vollständige An- und Abflüge mit Zwischenlandung durchzuführen.
-
Orientierung und Anflugverfahren in der Kontrollzone
-
Befolgen von Flugsicherungsanweisungen
-
Höhenmessereinstellung
-
Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen
-
Abstandhalten von anderem Luftverkehr
-
ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale
-
Sprechfunkverkehr entsprechend der vorgeschriebenen Verfahren
-
Anflüge mindestens bis zum Einflug in die Platzrunde
-
Abflüge auf der von der Flugsicherung angewiesenen Abflugstrecke
-
Bei Landung auf einem Flugplatz
Orientieren auf dem Flugplatz
Zeichen und Flugsicherungsanweisungen
evtl. Lichtsignale
Abstellen des Reisemotorseglers
-
Flugabfertigungsverfahren
Navigationsdreiecksflug
-
Selbständige Vorbereitung und Durchführung von mindestens zwei Navigationsdreiecksflügen, davon einer in Begleitung eines Fluglehrers und einer als Alleinflug über eine Strecke von jeweils mindestens 270 km, bei dem auf zwei vom Startplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind.
Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung
Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden.
Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.