Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal § 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal vom 3. Dezember 2010 (BAnz. S. 4086) außer Kraft.