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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen (Luftfahrzeugpfandrechtsregisterverordnung - LuftRegV)
§ 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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