Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- 1.1
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2
Berufsbildung,
- 1.3
Mitgestalten sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des Betriebes,
- 1.4
Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- 1.5
Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung;
- 2.
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung,
- 2.1
Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
- 2.2
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- 2.3
Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten,
- 2.4
Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;
- 3.
Pflanzenproduktion,
- 3.1
Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit,
- 3.2
Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen,
- 3.3
Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte;
- 4.
Tierproduktion,
- 4.1
Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten,
- 4.2
Nutzen von Tieren;
- 5.
betriebliche Ergebnisse.