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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 100 Jahre Dieselmotor)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Münz10DMBek 1997-07

Ausfertigungsdatum: 23.07.1997

Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 100 Jahre Dieselmotor) vom 23. Juli 1997 (BGBl. I S. 1972)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 5. 8.1997 +++)
Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum Jubiläum "100 Jahre Dieselmotor" eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt 3,0 Millionen Stück in Normalausführung (Stempelglanz) und 750 000 Stück in Spiegelglanz. Die Prägung in Normalausführung erfolgt in der Staatlichen Münze Stuttgart. Die Prägung in Spiegelglanz wird von allen fünf deutschen Münzämtern zu gleichen Teilen realisiert.
Die Münze wird ab 28. August 1997 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt den ersten funktionsfähigen Dieselmotor in der Kombination von Schnittbild und Aufriß. Die Umschrift lautet:
"100 JAHRE DIESELMOTOR".
Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl "1997", das Münzzeichen "F" der Staatlichen Münze Stuttgart und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10 DEUTSCHE MARK".
Bei den Münzen in der Qualität Spiegelglanz erscheinen die Münzzeichen "A", "D", "F", "G" und "J".
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
"GEDANKEN SIND DER MOTOR DER WELT".
Der Entwurf der Münze stammt von Hans Joa Dobler, Ehekirchen.
Der Bundesminister der Finanzen
(... nicht darstellbare Abbildung der Vorder- und Rückseite der Münze,
Fundstelle: BGBl. I 1997, 1972)