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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „500. Geburtstag Lucas Cranach der Jüngere“)
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Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, anlässlich des 500. Geburtstages von Lucas Cranach dem Jüngeren eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt 1 207 000 Stück, davon 175 000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe (Prägezeichen G).
Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2015 in den Verkehr gebracht. Die 10-Euro-Gedenkmünze in der Stempelglanzqualität besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (CuNi25), hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 14 Gramm. Die Spiegelglanzmünze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 16 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt das viel verwendete Markenzeichen der Cranach-Werkstatt, die geflügelte Cranach-Schlange.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „G“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe, die Jahreszahl 2015 sowie die zwölf Europasterne. Auf der Wertseite der Münze in Spiegelglanzqualität ist zusätzlich die Angabe „SILBER 625“ aufgeprägt.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„DEM FUERTREFFLICHEN MALER“.
Der Entwurf stammt von dem Künstler Erich Ott aus München.