Verordnung über Margarine- und Mischfetterzeugnisse (Margarine- und Mischfettverordnung - MargMFV) § 1Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über die Normen für Streichfette mit Ausnahme der Milchstreichfette.