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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung - MarkenV)
§ 13 Muster und Modelle

Der Anmeldung dürfen keine Muster oder Modelle der mit der Marke versehenen Gegenstände oder der Marke selbst beigefügt werden.