(1) Der Antrag auf Löschung einer eingetragenen geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung nach Artikel 54 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 soll unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.
(2) In dem Antrag sind anzugeben:
- 1.
die geografische Angabe oder die Ursprungsbezeichnung, die gelöscht werden soll,
- 2.
der Name und die Anschrift des Antragstellers,
- 3.
falls ein Vertreter bestellt ist, der Name und die Anschrift des Vertreters,
- 4.
Umstände, aus denen sich das berechtigte Interesse des Antragstellers ergibt,
- 5.
Gründe für die Löschung.