(Fundstelle: BGBl. I 2006, 816 - 817)
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft,
- 2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis c,
- 2.3
Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel a,
- 2.4
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b,
- 3.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.1
Kommunikation, Lernziele a bis c,
- 3.2
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel a,
- 3.3
Kundenbeziehungen, Lernziel a,
- 4.3
Markenführung, Lernziel a,
- 5.1
Briefing, Lernziele a und b,
- 6.1
Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziel a,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.3
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
- 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
Umweltschutz,
- 7.1
Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziele a und b,
- 7.2
Controlling, Lernziel a,
zu vermitteln.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele d und e,
- 2.4
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c und d,
- 3.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
- 4.1
Marktbeobachtung und -analyse, Lernziele a und b,
- 4.2
Zielgruppen, Lernziele a und b,
- 4.3
Markenführung, Lernziel b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.2
Projektorganisation, Lernziel a,
- 2.3
Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel b,
- 3.2
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel b,
- 5.1
Briefing, Lernziele c und d,
- 5.2
Konzeptionierung, Lernziel a,
- 5.3
Steuerung der kreativen Umsetzung, Lernziel a,
- 5.5
Rechte und Lizenzen
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.3
Kundenbeziehungen, Lernziel b,
- 6.1
Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziele b und c,
- 6.2
Organisation interner und externer Herstellungsprozesse,
- 6.3
Medieneinsatz, Lernziele a und b,
- 6.4
Kontrolle und Abschluss der Maßnahme, Lernziel a,
- 7.1
Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziel c,
- 7.2
Controlling, Lernziel b,
zu vermitteln.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
- 4.1
Marktbeobachtung und -analyse, Lernziele c und d,
- 4.2
Zielgruppen, Lernziel c,
- 4.3
Markenführung, Lernziele c und d,
- 4.4
Budgetplanung
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.2
Projektorganisation, Lernziel b,
- 3.1
Kommunikation, Lernziele d und e,
- 3.2
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c,
- 3.3
Kundenbeziehungen, Lernziele c und d,
- 5.2
Konzeptionierung, Lernziele b bis e,
- 5.3
Steuerung der kreativen Umsetzung, Lernziele b und c,
- 5.4
Feinplanung des Medieneinsatzes
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 6.1
Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziel d,
- 6.3
Medieneinsatz, Lernziel c,
- 6.4
Kontrolle und Abschluss der Maßnahme, Lernziele b bis d,
- 7.2
Controlling, Lernziele c und d,
zu vermitteln.