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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die erforderlichen Angaben und vorzulegenden Unterlagen bei einem Erlaubnisantrag nach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes (Marktzugangsangabenverordnung - MarktAngV)
§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung ist anzuwenden auf Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes.