Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
- 6.
Betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 8.
Prüfen,
- 9.
Branchenspezifische Fertigungstechniken,
- 10.
Steuerungs- und Regelungstechnik,
- 11.
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen,
- 12.
Steuern des Materialflusses,
- 13.
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen,
- 14.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.