(1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für das Maurer- und Betonbauer-Handwerk.
(2) Als Situationsaufgabe sind die nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen:
- 1.
eine vorgegebene Bau- oder Bauhilfskonstruktion herstellen oder vervollständigen,
- 2.
vorgegebene Baustoffe, Bau- oder Bauhilfskonstruktionen überprüfen und beurteilen; Fehler und Mängel an einer Konstruktion bestimmen und Ergebnis dokumentieren, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
(3) Als Baustoffe, Bau- oder Bauhilfskonstruktionen kommen insbesondere in Betracht:
- 1.
Frischbeton und Frischmörtel,
- 2.
Zuschlag für Mörtel und Beton,
- 3.
Bewehrungen,
- 4.
Gründungen,
- 5.
Entwässerungskanäle, Entwässerungsleitungen, Dränung,
- 6.
Baukörper aus Steinen, Beton und Stahlbeton,
- 7.
Bauwerksabdichtungen, Wärme-, Schall- und Brandschutz,
- 8.
Schornsteine,
- 9.
feuerfestes Mauerwerk,
- 10.
Baugrubensicherungen,
- 11.
Schalungen und Lehrgerüste,
- 12.
Baustellensicherungen,
- 13.
Arbeits- und Schutzgerüste.
(4) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.