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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen (Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung - MbBO)
§ 19
Trag- und Führsystem
Die Einrichtungen zum Tragen und Führen der Fahrzeuge müssen so ausgelegt sein, daß eine sichere Spurführung gewährleistet wird.
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