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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen (Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung - MbBO)
§ 28 Stellung des Betriebsleiters

Der Betriebsleiter ist neben dem Unternehmer für die sichere Durchführung des Betriebs verantwortlich.